Das Kantonsgebiet ist in drei Zonen aufgeteilt, welche sich im Wesentlichen nach der Grundwasserkarte und dem planerischen Gewässerschutz richten. In der Zone 1 sind Erdwärmesonden grundsätzlich mit gewässerschutzrechtlichen Standardauflagen zulässig. Im Nahbereich von Quellfassungen in der Zone 1 können auch spezifische Auflagen, z.B. Quellenmonitoring, verfügt werden. Die Zone 2 betrifft vor allem Randgebiete von Grundwasservorkommen, geringmächtige und/oder schwach durchlässige Grundwasserleiter, Gebiete mit artesisch gespanntem Grundwasser sowie der Nahbereich von Grundwasser- und Quellfassungen mit Grundwasserschutzzonen. Erdwärmesonden können in der Zone 2 in der Regel mit zusätzlichen Auflagen zum Schutz des Grundwassers genehmigt werden (z.B. Abdichtungsmassnahmen, Grundwasserüberwachung, geologische Begleitung, Spülbohrung). Die Zone 3 umfasst im Wesentlichen für die Trinkwasserversorgung nutzbare Grundwasservorkommen, Grundwasserschutzzonen und unterirdische Bauten, wobei Erdwärmesonden grundsätzlich nicht zulässig sind. Bereits ausgeführte Erdwärmesondenbohrungen können in der Kartenebene "Erdwärmesondenbohrungen" eingesehen werden.
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