Soweit nicht Fischenzen entgegenstehen, ist die Uferfischerei (Freiangelei) am Bodensee, Untersee und Rhein für jedermann frei. Freiangeleirechte bestehen ebenfalls an der Aach auf dem Gebiet der Gemeinden Romanshorn und Salmsach von der Brücke Arbonerstrasse bis zur Mündung, im Badeweiher Pfyn (in unteren Widen) sowie im westlichen Chasperäcker Weiher (Hugiweiher) bei Erzenholz in Frauenfeld entlang der nordseitigen Strasse. Zusätzliche Freiangelrechte sind gemäss RB 923.11 § 14 definiert.
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